Patienteninformation und Patienteneinwilligung

Allgemeine Patienteninformationen

Unser Hauptaufgabengebiet im Institut für Pathologie, Neuropathologie und Molekularpathologie ist heutzutage in der Diagnostik von Biopsiegewebe, zytologischen Einsendungen und von Operationspräparaten – auch als Schnellschnittuntersuchung während einer Operation. Das Untersuchungsgut wird nach makroskopischer Beurteilung labortechnisch durch klassische und gegebenenfalls auch immunhistologische Färbemethoden weiterverarbeitet und abschließend unseren Fachärzten für Pathologie vorgelegt, wobei hier das wichtigste Arbeitswerkzeug das Mikroskop ist, um auch kleinste Läsionen oder Zellveränderungen im Mikrometerbereich begutachten zu können.
Mit der Diagnosesicherung ergibt sich dadurch ein wesentlicher Anhaltspunkt für den behandelnden klinischen Arzt hinsichtlich Ihrer Therapie.
Ein wesentlicher Fortschritt für die Diagnostik sind molekulargenetische Untersuchungen an den Gewebeproben, wodurch die Lichtmikroskopie durch die molekulare Pathologie erweitert wird.
In unserem Institut für klinische Pathologie, Neuropathologie und Molekularpathologie werden pro Jahr mehr als 50.000 Gewebeproben aller operativen und nicht-operativen Fachrichtungen von zahlreichen Einsender*innen untersucht und analysiert. Unser Team bearbeitet die eingesandten Gewebe- und Zellproben unter Verwendung modernster mikroskopischer, histologischer, immunhistologischer und molekularpathologischer Untersuchungsmethoden.
Die Dauer der Untersuchung hängt von der Diagnostikstellung ab. Nach Erhalt Ihrer Probe erfolgt in der Regel der erste Befund innerhalb von zwei bis fünf Arbeitstagen – ausgenommen bei Fällen mit konsiliarischer Mitbegutachtung. Die Übermittlung des Befundberichtes erfolgt an den jeweiligen Einsender gemäß der Beauftragung der diagnostischen Untersuchung. Sollten zur Diagnosestellung weitere, mitunter auch zeitaufwendige Untersuchungsmethoden erforderlich sein, so kann es mehrere Tage, in komplexen Fällen bisweilen auch einige Wochen dauern, bis ein abschließender Befundbericht vorliegt.

Allgemeine Bedingungen zur Ausführung und Abrechnung von Untersuchungsaufträgen

Als Grundlage gelten die Geschäftsbedingungen der Kassenärztlichen Vereinigung in Niedersachsen und deren Gebührenordnungen, welche die Geschäftsbedingungen bei Krankenkassen und Krankenversicherungen anderer Kostenträger gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung sowie die Berufsordnungen für Ärzte und die bindenden Regularien der Selbstverwaltung auf dem Boden des StGB V bilden.
Das Institut behält sich vor, bei Bedarf einen Konsilpartner um eine Zweitmeinung zu ersuchen, dabei werden auf dem Postweg relevante Informationen über Ihr Untersuchungsgut übermittelt und bereits vordiagnostiziertes und paraffinisiertes Gewebematerial verschickt. Eine Liste unserer Konsilpartner kann von Ihnen auf Anfrage eingesehen werden. In einigen Fällen benötigen wir im Rahmen der Auftragsleistung auch eine Patienteneinwilligung (Link zur Patienteneinwilligung). Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, bitten wir um entsprechende Informationen.
Bei Ausfall von labortechnischen Geräten werden die Untersuchungen sowie möglich manuell im Institut durchgeführt. Sollte auch wegen erheblichen Ausfalls von Personal und/oder Geräten die Bearbeitung eines Auftrags im Institut im Einzelfall einmal nicht möglich sein, erfolgt entweder eine Unterauftragsvergabe an nach ISO/IEC 17020 akkreditierte Institute bzw. Praxen oder nach Rücksprache mit dem Einsender eine Weiterleitung des Auftrags an anderweitige regionale Institute. Sollte die Untersuchungsaufgabe nicht akzeptiert werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bieten wir eine Archivierung für Schnitte und Tumorblöcke von mindestens 10 Jahren an. Auch längere Archivierungsfristen berücksichtigen wir gerne auf Anfrage.

Auskunft/Kontakt

Wenn Sie Fragen haben oder Informationen zur Befundinterpretation oder ähnliches benötigen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch montags bis freitags 8:00 bis 16:00 Uhr oder per E-Mail zur Verfügung.

Sekretariat
Tel. +49 511 307777
Fax +49 511 323041
E-Mail: info@hannover-pathologie.de

Bitte beachten Sie, dass wir aus datenschutztechnischen Gründen keine personenbezogenen Daten telefonisch oder per E-Mail übermitteln.

Kosteninformation

Die jeweiligen Kosten gemäß der erbrachten Leistungen durch unser Institut orientieren sich zum Einen auf Grundlagen des EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab – Abrechnung von Leistungen von vertragsärztlichen Ärzten an gesetzlich Versicherte) sowie der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte – Abrechnung von Leistungen von Privatpatienten und Selbstzahler) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Risikomanagement

Unser Institut für Pathologie, Neuropathologie und Molekularpathologie ist seit dem Jahr 2003 gemäß der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2012 als Inspektionsstelle Typ C akkreditiert. Für die innerhalb der Anlage zur Akkreditierung aufgelisteten Untersuchungsmethoden werden ferner die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 15189:2024 erfüllt. Dank dieser Akkreditierung befinden wir uns in einer stetigen Kontrolle durch System- und Fachbegutachter und können unser Qualitätsmanagement kontinuierlich verbessern.
Gemäß der Akkreditierung erfolgt eine kontinuierliche Teilnahme an Ringversuchen, Qualitätszirkeln und weiteren Qualitätssicherungsmaßnahmen. Ebenfalls basierend auf die Vorgaben der dargelegten Normen wurde ein umfassendes Risiko- sowie Maßnahmenmanagement implementiert, um Risiken frühzeitig zu identifizieren sowie präventive Maßnahmen einzuleiten.
Alle Vorkehrungen und Maßnahmen haben das Ziel, ein mitunter bestehendes Restrisiko so gering wie möglich zu halten. Sollten Einsendungen mitunter nicht verwertbar sein, z.B.in Form einer inkorrekten Fixation (Einsendeempfehlung), erfolgt umgehend eine Information an den jeweiligen Einsender. Auf eventuell auftretende sog. „Messunsicherheiten“ (Grenze von Methoden) wird spezifisch der Untersuchungsmethode im jeweiligen Befundbericht hingewiesen. Ein äußerst geringes Restrisiko kann jedoch in Gänze – trotz aller Qualitätssicherungsmaßnahmen – leider nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden.